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Neue Covid-19 Bestimmungen

Für Turnsaalbenützung

Seit 21.9.2020 gelten diese Vorschriften für den Sportbetrieb im Turnsaal.

Ergänzung: In einer Sportstätte dürfen allerdings mehrere Gruppen mit je zehn Personen parallel trainieren, solange es keine Durchmischung der Gruppen gibt!

© Sportunion St. Peter am Wimberg